Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des MietRB (Heft 3, Erscheinungstermin: 5. März 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Wohnraummiete

  • BGH v. 19.1.2011 - VIII ZR 87/10, Mieterhöhung: Angabe öffentlicher Förderungsmittel, MIETRB 2011, 69-70
  • BGH v. 12.1.2011 - VIII ZR 296/09, Betriebskosten: Schuldanerkenntnis durch Ausgleich oder Zahlung?, MIETRB 2011, 70
  • BGH v. 12.1.2011 - VIII ZR 148/10, Betriebskostenabrechnung: Einwendungsausschluss, MIETRB 2011, 70-71
  • BGH v. 15.12.2010 - VIII ZR 210/10, Eigenbedarf: Kündigung durch eine Personenhandelsgesellschaft, MIETRB 2011, 71-72
  • BGH v. 8.12.2010 - VIII ZR 93/10, Mietwohnung: Nutzung zum Verkauf von Hausrat, MIETRB 2011, 72-73
  • LG Itzehoe v. 17.12.2010 - 9 S 66/10, Heizkostenabrechnung: Nichtausweisung des Betriebsstroms, MIETRB 2011, 73

Gewerberaummiete

  • OLG Hamm v. 13.12.2010 - I-7 W 33/10, Kündigung: Ausschluss nach Aufgabe des Nutzungswillens, MIETRB 2011, 73-74
  • OLG Stuttgart v. 12.7.2010 - 5 U 33/10, Prozess: Gesamtvertretung, MIETRB 2011, 74-75
  • KG v. 17.5.2010 - 8 U 17/10, Schönheitsreparaturen: Zustimmungsvorbehalt für Ausführungsabweichungen, MIETRB 2011, 75-76

Zwangsverwaltung

  • BGH v. 8.12.2010 - XII ZR 86/09, Beschlagnahme: Mietdifferenzzahlungen nicht erfasst, MIETRB 2011, 76
  • LG Dortmund v. 29.10.2010 - 3 O 175/10, Unentgeltliches Wohnungsrecht vs. Zwangsverwaltung, MIETRB 2011, 76-77

Wohnungseigentum

  • BGH v. 10.12.2010 - V ZR 60/10, WEG: Ruhen des Stimmrechts und Versammlungsausschluss, MIETRB 2011, 77-78
  • BGH v. 10.12.2010 - V ZR 60/10, WEG: Wirkungen eines formellen Beschlussmangels, MIETRB 2011, 78-79
  • KG v. 29.11.2010 - 1 W 325/10, Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum: Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger?, MIETRB 2011, 79
  • OLG München v. 24.9.2010 - 34 Wx 115/10, Aufteilung: Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan, MIETRB 2011, 80
  • LG Köln v. 13.1.2011 - 29 S 90/10, WEG-Verfahren: Demnächstige Zustellung, MIETRB 2011, 80-81
  • LG Berlin v. 28.9.2010 - 55 S 87/10, Titulierung von Hausgeldforderungen, MIETRB 2011, 81-82

Sonstiges

  • BGH v. 17.11.2010 - VIII ZR 211/09, Mahnbescheid: Hemmung der Verjährung trotz ungenauer Forderungsbezeichnung, MIETRB 2011, 82-83
  • OLG Brandenburg v. 28.10.2010 - 5 Wx 96/10, GbR: Nachweis zur Existenz, Identität und Vertretung der erwerbenden GbR, MIETRB 2011, 83

Mietvertrag

  • Lehmann-Richter, Arnold, Mischmietverhältnisse – Nutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken, MIETRB 2011, 84-89
    Das Mietrecht unterscheidet zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum (§§ 549 ff. BGB) und Mietverhältnissen über andere Sachen (§§ 578 ff. BGB). Im Regelfall lassen sich Verträge problemlos etwa der Wohnraummiete zuordnen. Es gibt aber auch Fälle, die sich einer eindeutigen Typisierung entziehen. Die rechtlichen Konsequenzen solcher Mischmietverhältnisse sind Gegenstand der folgenden Betrachtungen.

Kaution

  • Horst, Hans Reinold, Die Vereinbarung einer Kaution und deren Zahlungsabwicklung bei Beginn des Mietverhältnisses, MIETRB 2011, 89-96
    Umgangssprachlich als “Kaution” bezeichnet, trägt die Mietsicherheit dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters Rechnung, auf eine zusätzliche Haftungsmasse zur Befriedigung seiner Ansprüche gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis zugreifen zu können. Innerhalb der Wohnungsmiete begrenzt § 551 BGB dieses Sicherungsbedürfnis auf 3 Nettomieten, zusätzlich im Rahmen des preisgebundenen Wohnungsbaus durch § 9 Abs. 5 WoBindG auch im Hinblick auf die Palette der gesicherten Vermieteransprüche. Dagegen birgt die Gewerberaummiete keine gesetzlichen Vorgaben oder gar Beschränkungen. Denn § 551 BGB gilt ausweislich § 578 BGB nicht.Konträr zum Sicherungsbedürfnis des Vermieters wird das Interesse des Mieters an einer insolvenzfesten Anlage “seiner” Mietkaution sowie an einem Ausschluss von Pfandrechten Dritter, schon durch den Gesetzgeber besonders betont. Denn auch nach dem Sicherungszweck der Kaution soll der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses unverbrauchte, also nicht verrechnete Kautionsteile zurückerhalten. Die Entscheidung des BGH vom 13.10.2010 (VIII ZR 98/10, MietRB 2010, 349) dazu verleiht dem Thema erneut Aktualität. Der Beitrag bettet diese Entscheidung zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Kautionsleistung in das allgemeine Szenario der Vereinbarkeit und Abwicklung von Kautionsleistungen zu Beginn des Mietverhältnisses ein und knüpft damit an die Ausführungen des Verfassers in dieser Zeitschrift (MietRB 2007, 151) zur Verwertung erhaltener Kaution nach Vertragsende durch den Vermieter an.

Versammlung der Wohnungseigentümer

  • Abramenko, Andrik, Schwebend unwirksame Eigentümerbeschlüsse, MIETRB 2011, 96-100
    Die Kommentar- und Handbuchliteratur behandelt als letztes Erfordernis für die Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses durchgehend die Verkündung durch den Versammlungsleiter. Dies ist in der Regel auch richtig. Es ist aber anerkannt, dass die Gemeinschaftsordnung die Wirksamkeit der Beschlussfassung von der Zustimmung eines oder mehrerer Eigentümer abhängig machen kann. Trotzdem wird diese Möglichkeit in Schrifttum und Rechtsprechung nur stiefmütterlich behandelt, obwohl sich hier in der Praxis erhebliche Probleme ergeben können. Dem will vorliegender Beitrag abhelfen. Gleichzeitig soll untersucht werden, ob die Konstruktion des schwebend unwirksamen Beschlusses auch auf andere Konstellationen ausgedehnt werden kann, wie in neuerer Zeit vorgeschlagen wird.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.02.2011 09:43