Otto Schmidt Verlag

Heft 7 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des MietRB (Heft 7, Erscheinungstermin: 5. Juli 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Wohnraummiete

  • BGH v. 15.5.2012 - VIII ZR 246/11, Betriebskostenvorauszahlung: Änderung der BGH-Rechtsprechung!, MietRB 2012, 189
  • BGH v. 9.5.2012 - VIII ZR 238/11, Kündigung: “Betriebsbedarf” jur. Person nahestehender Dritter, MietRB 2012, 189-190
  • BGH v. 2.5.2012 - XII ZR 88/10, Betriebskosten: Umlage durch Bezugnahme auf die II. BV, MietRB 2012, 190-191
  • AG Mannheim v. 23.3.2012 - 9 C 452/11, Schadensersatz bei Vergleich nach unwirksamer Eigenbedarfskündigung?, MietRB 2012, 191-192

Gewerberaummiete

  • BGH v. 9.5.2012 - XII ZR 79/11, Mietanpassungsklausel: Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete, MietRB 2012, 192-193
  • OLG Hamburg v. 29.3.2012 - 8 U 78/11, Insolvenz: Kündigung des Insolvenzverwalters betrifft auch Mitmieter, MietRB 2012, 193-194
  • OLG Celle v. 22.3.2012 - 2 U 127/11, Vertrag: Formularmäßige Beschränkung von Minderungsrecht und Aufrechnung zulässig, MietRB 2012, 194
  • KG v. 1.3.2012 - 8 U 197/10, Untermiete: Herausgabeanspruch nach Wegfall des Hauptmietverhältnisses, MietRB 2012, 195
  • KG v. 20.2.2012 - 8 U 20/11, Patronatserklärung: Kündbarkeit in angemessener Frist, MietRB 2012, 195-196
  • KG v. 20.2.2012 - 8 U 20/11, Patronatserklärung: Sicherungszweck erfasst auch Abwicklungsverhältnis, MietRB 2012, 196-197

Wohnungseigentum

  • BGH v. 27.4.2012 - V ZR 211/11, Keine Stimmrechtsmehrung bei Teilung eines Wohnungseigentums, MietRB 2012, 197-198
  • BGH v. 27.4.2012 - V ZR 177/11, Wohnungseigentum: Keine Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung!, MietRB 2012, 198-199
  • BGH v. 30.3.2012 - V ZR 178/11, Eigentümerversammlung: Bestimmtheit eines Vertreters, MietRB 2012, 199
  • BGH v. 30.3.2012 - V ZR 178/11, Eigentümerversammlung: Vertretung durch Mehrere, MietRB 2012, 199-200
  • BGH v. 30.3.2012 - V ZR 178/11, Eigentümerversammlung: Qualifizierte Protokollierungsklausel, MietRB 2012, 200-201
  • BGH v. 29.3.2012 - V ZB 103/11, Wohnungseigentum: Aufteilung eines beschlagnahmten Grundstücks, MietRB 2012, 201-202
  • BGH v. 22.3.2012 - VII ZR 102/11, Verband der Wohnungseigentümer: Haftung für Kosten der Straßenreinigung und Abfallentsorgung, MietRB 2012, 202
  • OLG Karlsruhe v. 1.3.2012 - 11 Wx 35/11, Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld am letzten Wohnungseigentumsrecht, MietRB 2012, 202-203
  • LG Düsseldorf v. 18.10.2011 - 25 T 572/11, Kosten des Ersatzzustellungsvertreters, MietRB 2012, 203-204
  • LG Itzehoe v. 12.7.2011 - 11 S 51/10, Bauliche Veränderung: Kostenregelung zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer, MietRB 2012, 204-205
  • AG Schwabach v. 21.10.2011 - 9 C 831/11, Instandsetzung: Kostenlast bei Austausch von Fenstern, MietRB 2012, 205

Räumung

  • Harsch, Robert, Die Rückbaupflicht des Mieters nach baulichen Veränderungen, MietRB 2012, 206-210
    Der Mieter ist nach Vertragsende grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand. Daraus folgt, dass eingebrachte Einrichtungen sowie bauliche Veränderungen zu beseitigen sind. Bei welchen Einrichtungen aber handelt sich auch um eine bauliche Veränderung? Und welche Rolle spielt die Zustimmung des Vermieters und welche Schranken bestehen für die Beseitigungspflicht des Mieters? Der Beitrag gibt Antworten auf die relevanten Fragen und Hinweise für die Beratungspraxis.

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Dötsch, Wolfgang, Bindung des Mieters an Gebrauchsregelungen der Wohnungseigentümer (§ 15 WEG)?, MietRB 2012, 211-214
    Hält sich ein Mieter fremdgenutzten Wohnungseigentums nicht an Vorgaben durch Gebrauchsregelungen i.S.d. § 15 WEG, können die anderen Eigentümer wegen § 14 Nr. 2 WEG zwar gegen den vermietenden Sondereigentümer vorgehen. Gerade wenn dessen Mieter das störende Verhalten mietvertraglich erlaubt ist, wird indes eine Zwangsvollstreckung gegen den Vermieter schwierig (im Detail Dötsch in BeckOK/WEG, Ed. 12, Stand 1.4.2012, § 14 Rz. 98 ff. m.w.N.). Der Beitrag befasst sich mit der deswegen für die Praxis durchaus interessanten, bis heute in Teilbereichen ungeklärten Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die anderen Eigentümer in solchen Fällen auch direkt gegen den störenden Mieter vorgehen können.

Verwaltung des Wohnungseigentums

  • Abramenko, Andrik, Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung, MietRB 2012, 215-220
    Viele Gemeinschaftsordnungen machen von der in § 12 Abs. 1 WEG eröffneten Möglichkeit Gebrauch, die Veräußerung von Teil- oder Wohnungseigentum von der Zustimmung eines Dritten, regelmäßig des Verwalters, abhängig zu machen. Gleichwohl blieb dieses Instrument in der Praxis insbesondere dann oftmals problematisch, wenn die Zustimmung nicht erteilt wurde.Wie eine erst im Vorjahr ergangene Entscheidung des BGH (BGH v. 13.5.2011 – V ZR 166/10, MietRB 2011, 253 = MDR 2011, 911) dokumentiert, war noch nicht einmal abschließend geklärt, gegen wen in diesem Falle gerichtlich vorzugehen ist. In diesem lesenswerten, sorgfältig begründeten Urteil hat der BGH nicht nur insoweit Rechtssicherheit geschaffen, sondern auch weitere noch nicht endgültig geklärte Fragen beantwortet. So folgt er der schon bislang h.M., dass die Zustimmung des Verwalters in der Regel nur eine auf den Verwalter delegierte Entscheidungskompetenz ist, die die Eigentümerversammlung durch Beschluss wieder an sich ziehen kann. Umgekehrt hat der BGH auch bestätigt, dass die Gemeinschaftsordnung dem Verwalter abweichend von dem Regelfall auch die alleinige Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung überantworten kann.Der Beitrag knüpft an diese Überlegungen an und erörtert einige weiter führende Fragen, die für die Praxis von Bedeutung sein können.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 04.07.2012 11:07