Otto Schmidt Verlag

Heft 8 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des MietRB (Heft 8, Erscheinungstermin: 5. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Wohnraummiete

  • BGH v. 20.6.2012 - VIII ZR 110/11, Modernisierung: Gegenwärtiger Zustand der Wohnung ist maßgeblich, MietRB 2012, 221
  • BGH v. 20.6.2012 - VIII ZR 12/12, Schönheitsreparaturen: Kurze Verjährung für rechtsgrundlos erbrachte Abgeltungszahlungen, MietRB 2012, 221-222
  • BGH v. 13.6.2012 - VIII ZR 92/11, Studentenwohnheim – Sein oder Nichtsein, MietRB 2012, 222-223
  • BGH v. 9.5.2012 - VIII ZR 327/11, Anpassung der Kostenmiete und Kündigungsschutz, MietRB 2012, 223-224
  • LG Berlin v. 1.3.2012 - 67 S 42/11, Ordentliche Kündigung: Zahlungsrückstand von einer Monatsmiete, MietRB 2012, 224-225
  • LG Heidelberg v. 17.2.2012 - 5 S 95/11, Mieterhöhungsverlangen: Bezugnahme auf Mietspiegel der Nachbargemeinde, MietRB 2012, 225
  • AG Bonn v. 18.4.2012 - 203 C 55/11, Wohnfläche: In Ausnahmefällen auch Hausflur, MietRB 2012, 225-226
  • AG Darmstadt v. 18.1.2012 - 301 C 168/11, Betriebskostenabrechnung: Anwendbarkeit des Leistungsprinzips bei Heizkosten, MietRB 2012, 226-227

Gewerberaummiete

  • OLG München v. 6.3.2012 - 32 U 4456/11, Untermiete: Herausgabeanspruch setzt keinen Drittbesitz voraus!, MietRB 2012, 227-228
  • OLG Düsseldorf v. 2.2.2012 - I-10 U 102/11, Betriebskosten einer Kühlanlage, MietRB 2012, 228-229
  • KG v. 30.1.2012 - 8 U 192/10, Räumung: Fehlender Wille zur endgültigen Besitzaufgabe, MietRB 2012, 229
  • OLG Düsseldorf v. 15.3.2011 - I-24 U 95/10, Miete: Umsatzsteuerpflicht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, MietRB 2012, 229-230
  • LG Düsseldorf v. 13.3.2012 - 9 O 193/11, Umfeldmangel: Beeinträchtigung durch öffentliche Großbaustelle, MietRB 2012, 230-231

Makler

  • BGH v. 3.5.2012 - III ZR 62/11, “Provision 7,14 %” als eindeutiges Provisionsverlangen, MietRB 2012, 231-232

Insolvenz

  • BGH v. 7.3.2012 - XII ZR 13/10, Vermieterinsolvenz: Ersteher haftet für Kaution, MietRB 2012, 232

Wohnungseigentum

  • BGH v. 1.6.2012 - V ZR 171/11, Wohngeldvorschüsse: Verjährung in drei Jahren, MietRB 2012, 233
  • BGH v. 1.6.2012 - V ZR 195/11, Schallschutz: Grenzen beim Bodenbelagswechsel, MietRB 2012, 233-234
  • BGH v. 1.6.2012 - V ZR 225/11, Beschlusskompetenz: Reichweite von § 16 Abs. 3 WEG, MietRB 2012, 234-235
  • BGH v. 1.6.2012 - V ZR 225/11, Verfahrensrecht: Verwirkung der Klagebefugnis, MietRB 2012, 235-236
  • BGH v. 11.5.2012 - V ZR 196/11, Haftung: Keine Gesamtschuld zwischen Veräußerer und werdendem Eigentümer, MietRB 2012, 236-237
  • BGH v. 11.5.2012 - V ZR 196/11, Ersterwerber = werdende Eigentümer auch nach Invollzugsetzung der Gemeinschaft?, MietRB 2012, 237-238
  • BGH v. 11.5.2012 - V ZR 193/11, Jahresabrechnung: Teilunwirksamkeit, MietRB 2012, 238
  • BGH v. 10.5.2012 - V ZB 279/11, Sondernutzungsrecht: Auch für Miteigentümer eines Wohnungseigentums, MietRB 2012, 238-239
  • OLG Hamm v. 6.3.2012 - I-15 W 96/11, Verwalterzustimmung: Veräußerung aller Einheiten, MietRB 2012, 239-240
  • OLG Frankfurt v. 19.12.2011 - 20 W 406/11, Verwalterzustimmung: Wirksamkeit nach Verwalterwechsel, MietRB 2012, 240
  • LG Düsseldorf v. 5.4.2012 - 19 S 119/11, Beschlussanfechtung durch Insolvenzschuldner oder Insolvenzverwalter?, MietRB 2012, 241

WEG-Recht

  • Monschau, Norbert, Versorgungssperren gegen den Mieter von Wohnungseigentum, MietRB 2012, 242-245
    Geraten Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen in Rückstand, können sehr schnell hohe Zahlungsrückstände auflaufen, die die Eigentümergemeinschaft in erhebliche, nicht nur finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. In dieser Situation liegt der Gedanke nahe, den oder die betreffenden Wohnungseigentümer “ausfrieren” zu lassen, also von einem Leistungsbezug von Strom, Gas, Wasser etc. auszuschließen. Mit einer solchen radikalen Maßnahme soll der säumige Wohnungseigentümer durch Druck dazu bewegt werden, die Zahlungen wieder aufzunehmen, um den schon entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen und weitere Schäden zu verhindern.Der folgende Beitrag befasst sich mit der besonderen, in der Praxis aber häufig vorkommenden Situation, dass das Sondereigentum zu Wohnzwecken vermietet ist. Um den Beteiligten, insbesondere der Verwaltung oder dem Beirat den – schon aus Haftungsgründen erforderlichen – “sichersten Weg” aufzeigen zu können, muss der Berater das Für und Wider einer Versorgungssperre gegen den Mieter im Einzelfall sorgfältig abwägen und den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur hierzu kennen.

Mietvertrag

  • Engel, Simone, Die Vereinbarung einer Betriebspflicht im Einzelhandel, MietRB 2012, 245-248
    Insbesondere in Fußgängerzonen, (Einkaufs)Straßen oder Einkaufscentern ist es für die Außenwirkung wichtig, dass die Mieter ihre Geschäfte zu bestimmten Öffnungszeiten offen halten und zum vertraglich festgelegten Zweck nutzen. Gesetzlich ist der Mieter hierzu nicht verpflichtet. Daher sollte gerade bei Einzelhandelsflächen unbedingt im Mietvertrag eine “Betriebspflicht” vereinbart werden. Der Beitrag erläutert die Möglichkeiten einer Vereinbarung sowie die Folgen eines Verstoßes und gibt konkrete Hinweise und Musterformulierungen an die Hand.
  • Hörndler, Ira, Die Ermittlung der Mietfläche von Wohn- und Gewerberaum, Neue Richtlinien zur Flächenberechnung der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung, MietRB 2012, 249-252
    Die Berechnung der Mietfläche gestaltet sich in der Praxis oft als problematisch. Zwar ist in den letzten Jahren eine gewisse Sensibilität entstanden. Dennoch wird die Mietfläche heute noch häufig falsch oder unzureichend definiert und ermittelt. Der gif-Arbeitskreis Flächendefinition (AK1) der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung hat am 1.5.2012 eine überarbeitete Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) sowie erstmals Richtlinien zur Ermittlung der Mietfläche für Wohnraum (MF/W) sowie zur Ermittlung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V) veröffentlicht. Der Beitrag zeigt die bestehenden Schwierigkeiten auf und erläutert die Berechnung der Mietfläche nach den neuen Richtlinien der gif.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.07.2012 11:24