Otto Schmidt Verlag

Heft 6 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des MietRB (Heft 6, Erscheinungstermin: 5. Juni 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen:

Rechtsprechung

Wohnraummiete

  • BGH v. 6.4.2016 - VIII ZR 78/15 / Harsch, Robert, Betriebskostenabrechnung: Ansatz einer Restmüllmindestmenge zulässig, MietRB 2016, 157-158
  • BGH v. 10.2.2016 - VIII ZR 33/15 / Pfeifer, Frank-Georg, Betriebskosten: Öffentlich zugänglicher Garten, MietRB 2016, 158-159
  • AG Frankfurt v. 29.4.2016 - 33 C 3920/15 (67) / Rave, Nele, “Verfallene“ Ratenzahlungsvereinbarung: Annahme weiterer Raten, MietRB 2016, 159


Gewerberaummiete

  • BGH v. 6.4.2016 - XII ZR 29/15 / Kunze, Catharina, AGB: Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit des Gewerbemieters, MietRB 2016, 159-160
  • OLG München v. 7.4.2016 - 23 U 3162/15 / Burbulla, Rainer, Schriftform: Beurkundungsbedürftigkeit eines einseitigen Kündigungsverzichts, MietRB 2016, 160-161
  • OLG Hamm v. 11.2.2016 - 18 U 42/15 / Wichert, Joachim, Sicherheitsleistung: Verwertung bei streitigen Forderungen?, MietRB 2016, 161-162


Verfahren

  • LG Berlin v. 7.1.2016 - 67 S 402/15 / Rave, Nele, Duldung von Modernisierungsmaßnahmen: Tenorierung der vorläufigen Vollstreckbarkeit, MietRB 2016, 162
  • AG Frankfurt/M. v. 29.3.2016 - 33 C 4224/15 (26) / Rave, Nele, “Veranlassung zur Klageerhebung“ i.S.v. § 93 ZPO setzt kein Verschulden voraus, MietRB 2016, 162-163


Wohnungseigentum

  • BGH v. 18.3.2016 - V ZR 75/15 / Heinemann, Jörn, Erwerb von Grundbesitz: Beschluss durch den Verband entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, MietRB 2016, 163-164
  • BGH v. 18.3.2016 - V ZR 75/15 / Heinemann, Jörn, Kosten eines Grundstückserwerbs durch den Verband stellen besonderen Verwaltungsaufwand i.S.d. § 21 Abs. 7 WEG dar, MietRB 2016, 164-165
  • BGH v. 17.3.2016 - V ZB 166/13 / Elzer, Oliver, WEG-Verfahren: Entlastungsbeschluss und Beschwer, MietRB 2016, 165-166
  • BGH v. 29.1.2016 - V ZR 97/15 / Dötsch, Wolfgang, Keine Aufrechnung gegen Beitragsforderungen in WEG, MietRB 2016, 166-167
  • LG Frankfurt/M. v. 26.4.2016 - 2-09 S 26/14 / Elzer, Oliver, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Durchsetzung von Duldungsansprüchen, MietRB 2016, 167
  • LG Frankfurt/M. v. 17.2.2016 - 2-13 S 225/13 / Jennißen, Georg, Jahresabrechnung: Ausweis der Abrechnungsspitze, MietRB 2016, 168
  • LG Frankfurt/M. v. 6.1.2016 - 2-13 T 152/15 / Abramenko, Andrik, Streitwert: Einberufung einer Eigentümerversammlung, MietRB 2016, 168-169
  • LG Frankfurt/M. v. 17.12.2015 - 2-13 S 222/13 / Reichert, Holger, Anfechtungsklage: Gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters, MietRB 2016, 169
  • LG Karlsruhe v. 21.7.2015 - 11 S 118/14 / Elzer, Oliver, Versammlung: Kein Teilnahmerecht des Vertreters neben Wohnungseigentümer, MietRB 2016, 169-170
  • AG Köln v. 26.4.2016 - 215 C 183/15 / Jennißen, Georg, Heizkostenabrechnung: Behandlung des Öl-Anfangsbestands, MietRB 2016, 170-171


Sonstiges

  • BGH v. 8.4.2016 - V ZR 73/15 / Burbulla, Rainer, Dingliches Vorkaufsrecht: Formfreie Einigung über dessen Bestellung, MietRB 2016, 171


Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnraummiete

Abramenko, Andrik, Die fehlende oder ungenügende Gebäudeversicherung im Mietverhältnis, MietRB 2016, 172-176

Die Überlassung von Wohnräumen an Dritte birgt neben der allgemeinen Gefahr der Beschädigung von Gebäude und eingebrachten Sachen durch Feuer, Wasser, Blitz etc. spezifische Risiken durch unsachgemäßes Verhalten der Vertragsparteien. Insbesondere können Mieter durch unvorsichtiges Verhalten Schäden am Gebäude verursachen. Viele Risiken können durch Versicherungen abgedeckt werden. Bereits die “einfache“ Versicherung etwa von Gebäude oder Hausrat durch den selbst nutzenden Grundstückseigentümer kann erhebliche juristische Probleme aufwerfen, etwa bei der Frage, welche Versicherung welchen Schaden regulieren muss. Im Gegensatz zur zweipoligen Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Gebäudeeigentümer treten bei der Versicherung für vermietete Wohnungen spezifische Probleme auf, die daraus resultieren, dass jeweils Risiken und ggf. Prämienzahlungen Dritter betroffen sind. Während grundsätzlich geklärt ist, dass der Versicherungsschutz des Vermieters auch dem Mieter zugute kommt, ist der in der Praxis häufige Fall der fehlenden oder ungenügenden Gebäudeversicherung in Schrifttum und Rechtsprechung weit weniger eingehend behandelt. Vorliegender Beitrag will die bisherigen Ergebnisse zusammenfassen und für noch nicht adäquat erörterte Fälle Lösungsvorschläge anbieten.

Wohnungseigentum

Hogenschurz, Johannes, Die Veräußerungsbeschränkung gem. § 12 WEG, MietRB 2016, 176-184

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann für ihre Mitglieder zur “Schicksalsgemeinschaft“ werden: In finanzieller Hinsicht drohen Kosten, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihre Beiträge nicht mehr aufbringen. Im Zusammenleben drohen Probleme, wenn sich einzelne Bewohner nicht in die Hausgemeinschaft einfügen. In beiden Fällen hängt der Haussegen schief und es bleibt nur die Entfernung des Störers, die Abmeierung gem. § 18 WEG. Prävention erscheint als sinnvoller und als Mittel bietet der Gesetzgeber in § 12 WEG die Veräußerungsbeschränkung an. Die Veräußerung von Wohnungseigentum kann von der Zustimmung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch des Verwalters abhängig gemacht werden.Im ersten Teil dieses Beitrags (MietRB 2016, 146 ff.) wurden Vereinbarung und Aufhebung von Veräußerungsbeschränkungen dargestellt. In diesem zweiten Teil soll die Anwendung von Veräußerungsbeschränkungen gem. § 12 WEG vorgestellt werden, während im dritten Teil die besonderen Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalter dargestellt werden.Der Beitrag wird fortgesetzt.

Kosten aus Wohnungseigentum

Frohne, Axel, Die WEG-Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der Grundsätze des BGH, MietRB 2016, 185-188

Der Beitrag stellt vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH v. 4.12.2009 – V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 = MDR 2010, 435 = MietRB 2010, 116, die Grundlagen der WEG-Jahresabrechnung vor.

MietRBinformativ

Verwendermeldung nach § 32 MessEG neu geregelt, MietRB 2016, R5

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2016, R5

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 01.07.2016 14:04