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Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],
willkommen zum aktuellen Newsletter MietRecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Entscheidungen und Meldungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre Online-Redaktion
Mit freundlichen Grüßen
 Online-Redakteur
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Meldungen:
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BGH 17.2.2012, V ZR 251/10:
Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Die hiermit zwangsläufig verbundene Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung muss der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern.
| [BGH PM Nr. 25 vom 17.2.2012] |
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BGH 1.2.2012, VIII ZR 156/11:
Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der HeizkostenV. Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV ausgeglichen werden.
| [BGH PM Nr. 18 vom 1.2.2012] |
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BGH 9.12.2011, V ZR 131/11:
Zahlungen des Zwangsverwalters in Erfüllung der ihm durch § 152 Abs. 1 ZVG zugewiesenen Aufgaben an den Gläubiger muss der Schuldner mit der Wirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen sich gelten lassen. Die Begleichung rückständiger Hausgelder oder Sonderumlagen gehört allerdings nicht zum Pflichtenkreis des Zwangsverwalters und kann dem Schuldner daher nicht als Anerkenntnis i.S.d. § 212 Abs.1 Nr. 1 BGB zugerechnet werden.
| [BGH online] |
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BGH 7.12.2011, VIII ZR 118/11:
Die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung gehört auch bei der Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einem gemischt genutzten Gebäudekomplex nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, sondern betrifft (nur) deren materielle Richtigkeit. Somit ist die Abrechnung nicht aus formellen Gründen unwirksam, wenn der Vermieter den gesetzlich vorgeschriebenen Vorwegabzug unterlässt.
| [BGH online] |
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BGH 16.12.2011, V ZR 52/11:
Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger ist nicht aufgrund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem Schuldner verpflichtet, nicht angefallene Grundschuldzinsen in dem Zwangsversteigerungsverfahren geltend zu machen. Hier hat der Grundschuldgläubiger, anders als bei der Verwertung seines eigenen Grundpfandrechts, mit der Versteigerung und mit der anschließenden Verteilung des Erlöses nichts zu tun.
| [BGH online] |
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BGH 13.1.2012, V ZR 136/11:
Der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (hier: Wurzeln im Hausanschlusskanal) kann durch einen Abzug "neu für alt" gemindert sein. So wie der Geschädigte durch eine Schadensersatzleistung nicht besser gestellt werden soll, als wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre, so soll auch derjenige, dessen Eigentum (nur) beeinträchtigt wird, durch die Beseitigung der Störung keinen Vorteil erlangen.
| [BGH online] |
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BVerwG 9.2.2012, 5 C 10.11:
Bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, sind dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden. Schließlich wird der Antragsteller durch die Berücksichtigung der Zinsen nicht daran gehindert, frei über die Verwendung des Schmerzensgeldes zu verfügen.
| [BVerwG PM Nr. 12 vom 9.2.2012] |
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Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
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