Otto Schmidt Verlag

OLG Zweibrücken v. 29.3.2022 - 5 U 52/21

Rechte von Bauherren beim Verbraucherbauvertrag

Ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Aus Gründen des Verbraucherschutzes kann es jedoch keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringt oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben.

Der Sachverhalt:
Zwischen dem klagenden Handwerksunternehmen und dem beklagten Bauherren-Ehepaar kam es zum Streit über die Qualität erbrachter Handwerksleistungen. Die Beklagten verweigerten die Zahlung eines Restbetrags i.H.v. rd. 8.000 €. Auch der Forderung des Klägers nach einer Sicherheitsleistung für diese ausstehende Summe, etwa durch eine Bankbürgschaft, wollten sie nicht nachkommen.

Das LG gab der Klage statt und verurteilte die Beklagten zur Stellung der Bauhandwerkersicherung. Auf die Berufung der Kläger wies das OLG die Klage ab. Die beim BGH anhängige Revision des Klägers wird dort unter dem Az. geführt .

Die Gründe:
Der Anspruch des Klägers besteht bereits deshalb nicht, weil es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt. In dieser Situation greift mit § 650f Abs. 6 BGB ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand zu Gunsten der Verbraucher.

In der Rechtsprechung besteht bislang keine Einigkeit darüber, ob von dem Anfang 2018 in das Gesetz eingeführten Verbraucherbauvertrag auch die gewerkeweise Vergabe von Aufträgen an verschiedene Bauunternehmer umfasst ist. Aus Gründen des Verbraucherschutzes kann es jedoch keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringt oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben. Außerdem könnten Bauträger oder Generalübernehmer die Verbraucherschutzvorschriften anderenfalls durch Herausnahme einzelner Leistungen umgehen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Mehr zum Thema:

  • Aufsatz: Schmeel – Bauvertragsrecht: Aktuelle Entwicklungen zu Abschluss, Durchführung und Beendigung des Vertrages (MDR 2022, 473)
  • Rechtsprechung: KG vom 16.11.2021, 21 U 41/21 – Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbraucherbauvertrags (MDR 2022, 305)
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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2022 10:18
Quelle: OLG Zweibrücken PM vom 9.5.2022

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