Otto Schmidt Verlag

Nachrichten


BGH 9.10.2013, VIII ZR 22/13
Wenn bereits das Hauswartunternehmen eine gesonderte Rechnung für jede Wohneinheit erstellt, braucht der Vermieter selbstverständlich nur den sich daraus ergebenden Betrag anzugeben und nicht, welche Gesamtkosten auf die gesamte Wirtschaftseinheit entfallen.

BGH 8.1.2014, VIII ZR 210/13
Die Überlassung einer Wohnung an beliebige Touristen unterscheidet sich von einer gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegten Untervermietung und ist deshalb nicht ohne weiteres von einer Erlaubnis zur Untervermietung umfasst. Auch die Tatsache, dass der Mieter dem Untermieter Postvollmacht erteilen soll, lässt erkennen, dass sich die Erlaubnis zur Untermiete nicht auf die Vermietung an Touristen beziehen kann.

BGH 14.11.2013, V ZB 204/12
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss eines unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für den unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte. § 1170 BGB enthält eine eindeutige gesetzliche Bestimmung der Voraussetzungen für das Aufgebotsverfahren, die die Gerichte aufgrund ihrer Bindung an Art. 20 Abs. 3 GG zu befolgen haben und nicht durch das Hinzufügen weiterer ungeschriebener Voraussetzungen teilweise außer Kraft setzen dürfen.

BGH 20.11.2013, XII ZR 77/12
Eine anlässlich einer Anhörung gem. § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, begründet noch keinen Mangel des Mietobjektes i.S.d. § 536 BGB und rechtfertigt damit auch keine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB. Einem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.

BGH 13.11.2013, VIII ZR 413/12
Das Erhöhungsverlangen muss - in formeller Hinsicht - Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung herleitet, und zwar in dem Umfang, wie der Mieter solche Angaben benötigt, um der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen und diese zumindest ansatzweise überprüfen zu können. Die fehlende Vergleichbarkeit kann nicht durch einen prozentualen Abschlag ersetzt werden.

BGH 11.12.2013, VIII ZR 41/13
Der Stromversorger ist bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden auch bei Einwänden gegen die erteilte Jahresrechnung berechtigt, die Stromversorgung zu unterbrechen. Unabhängig von streitigen Preiserhöhungen, die bei der Berechnung des Zahlungsrückstandes außer Betracht bleiben (§ 19 Abs. 2 S. 4 bis 6 StromGVV) schuldet der Kunde aus der Jahresrechnung bereits aufgrund des bei Vertragsschluss vereinbarten Anfangspreises zumindest einen entsprechenden Teilbetrag.

BGH 22.10.2013, II ZR 394/12
Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger. Er erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht von dem Mietvertrag hätte lösen können.

BGH 15.11.2013, V ZR 24/13
Der Inhalt eines dinglichen Rechts am Grundstück muss stets in der Grundbucheintragung seinen Ausdruck gefunden haben. Auch aus der gesetzlichen Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden (§ 912 Abs. 1 BGB), kann nicht zugleich das Recht des Bauwerkseigentümers zur Nutzung der (hier teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt hergeleitet werden.

BGH 4.12.2013, VIII ZR 5/13
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen kann, wenn er eine zuvor erteilte Untervermietungserlaubnis widerruft, der Untermieter die Wohnung aber nicht sogleich räumt. Betreibt der Vermieter in einem solchen Fall im Anschluss an seine Kündigung einen Räumungsprozess gegen die Untermieter, hat er damit auf jeden Fall alle rechtlich zulässigen und erforderlichen Schritte unternommen, um eine Beendigung des Untermietverhältnisses und einen Auszug der Untermieter herbeizuführen.

BGH 9.10.2013, XII ZR 59/12
Lässt ein Gläubiger seinen Anspruch durch Gerichtsurteil titulieren, gibt er bereits dadurch zu erkennen, dass er die Forderung durchsetzen will und sich dazu eines Weges bedient, der ihm dies grundsätzlich für die Dauer von 30 Jahren ermöglicht. Insofern verwirkt ein Gläubiger (hier: ein gewerblicher Vermieter) einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.

BGH 23.10.2013, VIII ZR 402/12
Im Hinblick auf die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt die Rückerlangung der Mietsache außer der Übertragung des Besitzes an der Wohnung vom Mieter an den Vermieter die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen sich nicht die Kenntnis von der Schlüsselübergabe an den Hauswart spätestens ab dem Zeitpunkt analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, zu dem üblicherweise davon auszugehen ist, dass diese im Geschäftsbetrieb vom Hauswart erlangte Information an den Vermieter oder die Hausverwaltung weitergegeben wird.

BGH 22.11.2013, V ZR 96/12
Das Vorkaufsrecht des Mieters gem. § 577 Abs. 1 BGB entsteht grundsätzlich nicht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gem. § 3 WEG Wohnungseigentum begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen (sog. "Erwerbermodell").

BGH 11.10.2013, V ZR 271/12
Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren. Da die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.

LG Berlin 14.11.2013, (502) 241 Js 987/12 (39/12)
Das LG Berlin hat einen 52-jährigen ehemaligen Notar wegen Untreue in zehn Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das LG sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Zeit von September 2008 bis zum März 2010 sein Amt als Notar missbraucht hat, indem er eine Bande von Immobilienbetrügern unterstützte.

BGH 12.9.2013, V ZB 195/12
Wird ein Nießbrauchsberechtigter dazu verurteilt, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es in solchen Fällen nicht.