Zahlungsansprüche und Kündigungsmoratorium im Mietrecht 2020
von RA Dr. Hans-Reinold Horst
Corona verunsichert - in allen Lebensbereichen. Die Bundesregierung hat am 22.3.2020 ein verschärftes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit beschlossen. Danach dürfen nicht mehr als 2 (fremde) Personen in der Öffentlichkeit einen Abstand von 1,5 m, besser 2 m unterschreiten. Ausnahmen gelten für Familien und Hausstandsangehörige. Wege zur Arbeit, zum Arzt, zur Apotheke, oder zum Einkaufen bleiben möglich. Immer mehr Geschäfte, Betriebe, Restaurants, Cafés, Friseure und andere Einrichtungen zur Körperpflege, Tanzschulen sowie Fitnessstudios und andere Sporteinrichtungen müssen schließen, um einer weiteren Infektionsdynamik möglichst effektiv entgegenzuwirken. Länderverordnungen und ordnungsbehördliche kommunale Allgemeinverfügungen zur Gefahrenabwehr der eingetretenen Pandemie auf dieser Grundlage unterstreichen und ergänzen dies.