Otto Schmidt Verlag

Heft 4 / 2020

In der aktuellen Ausgabe MietRB Heft 4 (Erscheinungstermin: 10. April 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Rechtsprechung

BVerfG v. 10.3.2020 - 1 BvQ 15/20 / Wichert, Joachim, Mietendeckel: Antrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzes, MietRB 2020, 97-98

BVerfG v. 13.2.2020 - 1 BvQ 12/20 / Wichert, Joachim, Mietendeckel: Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes vor dessen Verkündung, MietRB 2020, 98-99

BGH v. 29.1.2020 - VIII ZR 244/18 / Harsch, Robert, Betriebskostenabrechnung bei Wohnanlagen: Abgrenzung formelle und inhaltliche Wirksamkeit, MietRB 2020, 99-100

BGH v. 18.12.2019 - VIII ZR 332/18 / Dötsch, Wolfgang, Modernisierungsankündigung: Teilbarkeit oder Unteilbarkeit?, MietRB 2020, 100-101

OLG Frankfurt v. 13.2.2020 - 1 U 60/19 / Wichert, Joachim, Haftung des Landes Hessen für nichtige Mietpreisbegrenzungsverordnung, MietRB 2020, 101-102

LG Frankfurt/M. v. 4.2.2020 - 2-11 S 154/19 / Rave, Nele, Mängel: Baujahrbedingte Wärmebrücken sind kein Baumangel, MietRB 2020, 102-103

LG Berlin v. 2.10.2019 - 65 S 1/19 / Agatsy, Kai-Uwe, Schadensersatz: Geldentschädigung bei “heimlicher“ Videoüberwachung, MietRB 2020, 103

LG Berlin v. 20.6.2019 - 65 S 39/19 / Kunze, Catharina, Mieterhöhung: Fehlender Zugang des Mieterhöhungsverlangens vor Klageerhebung, MietRB 2020, 103-104

BGH v. 26.2.2020 - XII ZR 51/19 / Burbulla, Rainer, Schriftformverstoß: Firmenstempel ohne zweite Unterschrift, MietRB 2020, 104-105

BGH v. 26.2.2020 - XII ZR 51/19 / Burbulla, Rainer, Unzulässige Klauselkombination: Betriebspflicht, Ausschluss von Konkurrenzschutz und Sortimentsbindung, MietRB 2020, 105-106

BGH v. 15.1.2020 - XII ZR 46/19 / Hoffmann, Jochen, Schriftform: Formloser Mieterwechsel führt zur Kündbarkeit, MietRB 2020, 106-107

BGH v. 19.12.2019 - V ZB 145/18 / Grziwotz, Herbert, Vorläufige Untersagung der Aufteilung nach dem WEG, MietRB 2020, 107-108

BGH v. 13.12.2019 - V ZR 313/16 / Hogenschurz, Johannes, Rechtsmittelkonzentration in echten WEG-Sachen, MietRB 2020, 108-109

BGH v. 18.10.2019 - V ZR 188/18 / Heinemann, Jörn, Kosten des Prozesses zur Ersetzung einer Veräußerungszustimmung, MietRB 2020, 109-110

BGH v. 18.10.2019 - V ZR 286/18 / Elzer, Oliver, Verwalter: Vertretungsmacht zum Abschluss eines Prozessvergleichs, MietRB 2020, 110

BGH v. 18.10.2019 - V ZR 286/18 / Elzer, Oliver, Verwalter: Weisungen für die Prozessführung, MietRB 2020, 110-111

Beiträge für die Beratungspraxis

Lützenkirchen, Klaus, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Mietverhältnisse, MietRB 2020, 111-117

Als die Miete für März 2020 fällig wurde, waren Geschäfte geöffnet und konnten Spielplätze genutzt werden. Nun bestehen teilweise schon Ausgangssperren und schreiben die Mieter ihren Vermietern, dass sie im April keine Miete zahlen werden (können). In dieser Situation soll eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, in der die Rechtslage beleuchtet wird.

Dickersbach, Marc, Die nächste Verschärfung der Mietpreisbremse, MietRB 2020, 117-121

Die fortschreitende Mietenentwicklung in den Ballungszentren hält weiterhin an. Da der Wohnungsneubau dem steigenden Wohnbedarf nicht gerecht wird, setzt der Gesetzgeber weiterhin auf die bislang relativ wirkungslos gebliebene Regulierung der höchstzulässigen Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Um dieser sog. Mietpreisbremse die gewünschte Wirkung zu verleihen, hat der Gesetzgeber am 14.2.2020 nunmehr die mittlerweile zweite Verschärfung in relativ kurzer Zeit beschlossen (BT-Drucks. 19/15824).Insbesondere soll es den einzelnen Bundesländern ermöglicht werden, “ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt“ und damit die Anwendung der sog. Mietpreisbremse nicht nur einmalig für bis zu fünf Jahre, sondern wiederholt zu bestimmen. Zudem soll der Anspruch des Mieters auf Erstattung überzahlter Miete gegenüber dem Mieter effektiver ausgestaltet werden.

Siegmund, Astrid, Fünf Jahre “Mietpreisbremse“ in Berlin – eine Bestandsaufnahme, MietRB 2020, 121-128

Nach einer kurzen Einführung in den rechtlichen und tatsächlichen Rahmen der Mietenbegrenzung bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Berlin erläutert die Autorin an Beispielen aus der Praxis vier Problemfelder, die sich im Rahmen der Anwendung der Ausnahmetatbestände (Vormiete, umfassende Modernisierung, fiktiver Modernisierungszuschlag) und bei Staffelmietvereinbarungen (§ 557a Abs. 4 BGB) ergeben. In Erwartung neuer landesrechtlicher Verordnungen aufgrund der Verlängerung der “Mietpreisbremse“ schließen die Einzeldarstellungen mit Hinweisen für die Beratungspraxis.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2020, R5

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom