Otto Schmidt Verlag

Nachrichten


AG Leverkusen v. 17.5.2024 - 22 C 157/23
Hat ein Mieter zum Aufladen seines Elektroautos Strom aus der Allgemeinstreckdose genutzt und lag der Schaden für die Hausgemeinschaft unter 50 €, kann der Vermieter ihm nicht einfach fristlos kündigen. Vor allem nicht, wenn der Mieter auf Schadenswiedergutmachung aus ist. Unversöhnlichkeit stellt keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar. Denn das Kündigungsrecht dient nicht der Bestrafung der Mieter. Dafür sind allein die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

AG Hamburg v. 26.6.2024 - 49 C 635/23
Auch im unternehmerischen Bereich gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen, § 305 c BGB. Bei den Wartungskosten der Lüftungsanlage, bei der es sich üblicherweise um eine Klimaanlage handelt, was auch der Nutzung durch die Beklagten als Supermarktfläche entsprechen würde, handelt es sich um „sonstige Betriebskosten“ i.S.d. Betriebskostenverordnung, dort § 2 Ziff. 17.

Aktuell im MietRB
Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten, es ändert insgesamt ca. 140 Gesetze und Verordnungen, wobei die wohl stärksten und tiefgreifendsten Änderungen im Recht der Gesellschaften des BGB – §§ 705 BGB ff. – zu verzeichnen sind. Die gesetzlichen Änderungen können auch auf Wohnungseigentümergemeinschaften Auswirkungen haben, wenn es um die Bestellung einer Verwaltung geht oder wenn eine GbR Mitglied der Gemeinschaft ist. Diese Auswirkungen auf Eigentümergemeinschaften sollen hier umrissen und dabei auch mögliche Punkte aufgezeigt werden, die problematisch sein könnten.

AG Hamburg v. 11.7.2024 - 49 C 410/23
Bei einer Hamburger Mietwohnung besteht keine Verpflichtung der Mieterseite, für die Belegeinsicht nach Leipzig zu fahren. Insoweit besteht auch kein Anspruch auf Kostenerstattung der Beklagtenseite. Vielmehr ist es Aufgabe der Vermieterin eine etwaige Belegeinsicht in Hamburg zu ermöglichen.

BGH v. 19.7.2024 - V ZR 139/23
Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies führt dazu, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mitfinanzieren muss.

BGH v. 19.4.2024 - V ZR 167/23
Nach dem seit Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Richtig ist zwar, dass der in der Berufungsinstanz eintretende Beklagte eine Tatsacheninstanz verliert. Dem kann aber keine Bedeutung zukommen, wenn die Zustimmung zum Parteiwechsel rechtsmissbräuchlich ist.

OLG München v. 11.7.2024, 34 Wx 155/24 e
§ 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich.

OLG Nürnberg v. 18.6.2024 - 6 U 2481/22
Das OLG Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen. In erster Instanz hatte das LG den vom Kläger gegen die Grundstücksnachbarn geltend gemachten Anspruch, die auf der Grundstücksgrenze befindlichen Fenster großflächig blickdicht zu gestalten und geschlossen zu halten, zuerkannt. Das OLG hat nun die Entscheidung abgeändert.

BGH v. 10.7.2024 - VIII ZR 276/23
Als Familienangehörige i.S.d. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - sind ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem. § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Cousins zählen hierzu nicht.

BGH v. 10.7.2024 - VIII ZR 184/23
Eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung ist regelmäßig auch dann möglich, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.

Aktuell im MietRB
Die Trinkwasserverordnung, beruhend auf der Ermächtigung von § 38 des Infektionsschutzgesetzes, regelt im Wesentlichen die Qualität des Trinkwassers. Mit der am 24.6.2023 in Kraft getretenen Novelle erfuhr die Verordnung eine umfassende Erweiterung. Nach dem neu gefassten § 17 TrinkwasserV sind bis zum Ablauf des 12.1.2026 vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei zu entfernen oder stillzulegen. Die erfolgte Beseitigung/Stilllegung ist dem Gesundheitsamt unaufgefordert nachzuweisen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und weist auf einzelne Folgerungen hin.

AG Berlin-Mitte v. 11.1.2024 - 29 C 8/23
Der Aufbau eines Saunahauses auf einer Terrasse stellt keine grundlegende Umgestaltung i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG dar. Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen nicht für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung. Die intensivere Nutzungsmöglichkeit stellt keine unbillige Beeinträchtigung des Nachbarn dar.

OLG Hamburg v. 31.1.2024 - 4 U 69/23
Einer Willenserklärung, deren Wortlaut den wahren Willen des Erklärenden bei Abgabe der Erklärung zutreffend wiedergibt, kann nicht nachträglich zu Lasten des Erklärungsempfängers ein abweichender Inhalt beigemessen werden, nur weil für den mit der Erklärung bezweckten Erfolg eine Erklärung anderen Inhalts erforderlich gewesen wäre. Änderungen des Mietzwecks bzw. der zulässigen Nutzungen der Mietsache sind stets wesentliche Vertragsinhalte, die zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 550 BGB der Schriftform bedürfen.

BGH v. 17.4.2024 - XII ZB 454/23
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17.5.2023 - XII ZB 533/22, FamRZ 2023, 1381). Der BGH hat sich vorliegend zudem mit der Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen befasst.

VG Düsseldorf v. 28.6.2024 - 6 L 1142/24
Die Stadt Düsseldorf hat zu Recht die Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr für 47 Mietwagen von zwei verbundenen Unternehmen widerrufen, die u.a. über Vermittlungsplattformen im Internet wie UBER Fahrgäste befördern. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit einem Abänderungsantrag der Stadt Düsseldorf gegen einen gegenteiligen Eilbeschluss des OVG NRW stattgegeben. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen.

Schleswig-Holsteinisches OLG v. 20.6.2023 - 2x W 36/24
Grundsätzlich kann das Grundbuchamt im Anwendungsbereich des Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB über § 47 Abs. 2 GBO hinaus verlangen, dass die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen wird (und ggf. das Grundbuch berichtigt wird), bevor sie über ein Recht verfügt. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB ist nicht anwendbar, wenn es um die Eintragung einer Zwangshypothek zu Lasten einer (nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen) GbR geht, auch wenn die Vorschrift ihrem Wortlaut nach greift. Die Nichtanwendung von Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB im Wege einschränkender Auslegung für den Fall der Eintragung einer Zwangshypothek ergibt sich aus dem Willen des (historischen) Gesetzgebers, dem Sinn und Zweck der Norm sowie dem Justizgewährungsanspruch des Gläubigers.

LG Lübeck v. 25.4.2024 - 5 O 197/23
Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das LG Lübeck hat kürzlich entschieden, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungsverzuges geräumt werden muss.

Aktuell im MietRB
Gebrauchs- und Benutzungsregelungen haben in der GdWE hohe praktische Bedeutung. Zum einen geht es um die zweckgebundene Nutzung von Sondereigentum (Wohnungs-/und Teileigentum). Ferner stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Wohnungseigentümer die Einhaltung bestehender Regelungen und neuer Regelungen durchsetzen können. Der Beitrag geht diesen Fragen nach.

LG Lübeck v. 6.3.2024 - 6 O 82/23
Wird ein Mietwagen beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das LG Lübeck verneinte kürzlich eine Ersatzpflicht des Mieters.

BGH v. 14.5.2024 - VIII ZR 15/24
Ein Protokollurteil kann in der Weise prozessordnungsgemäß ergehen, dass ein alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthaltendes Urteil von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 ZPO herzustellen. Insoweit reicht es jedoch nicht aus, wenn die nach § 311 Abs. 2 ZPO für die Verkündung regelmäßig erforderliche schriftlich abgefasste Urteilsformel bereits von den mitwirkenden Richtern unterschrieben wurde, dieses Schriftstück aber mit dem zunächst vorläufig aufgezeichneten Sitzungsprotokoll erst nach dessen Herstellung verbunden wird. Vielmehr muss das - aus mehreren Teilen bestehende - Protokollurteil schon im Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter in vollständiger Form abgefasst sein.

LG Köln v. 16.4.2024 - 14 O 89/23
Eine Anpassung der Miethöhe eines gewerblichen Mietvertrags wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" um Zuge des Ukraine-Krieges ist trotz der jüngeren Rechtsprechung in einigen Fällen, in denen es etwa zu pandemiebedingten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften kam, nicht geboten. Die systematische und gesetzlich klar verankerte Risikoverteilung darf nicht unterwandert werden.

AG Trier v. 7.6.2024 - 7 C 177/22
Ein Abzug Neu für Alt ist jedenfalls dann bei der Beschädigung eines Maschendrahtzauns nicht zu berücksichtigen, wenn nur Teile eines einheitlichen Zaunes erneuert werden. Hält ein Zaun die landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen nicht ein und wird dieser vom Nachbar bei Mäharbeiten beschädigt, liegt ein Mitverschulden des Zauneigentümers jedenfalls dann nicht vor, wenn Einwände des Nachbarn gegen die Abstandsgrenzen nach den landesnachbarrechtlichen Vorschriften präkludiert sind.

AG Frankfurt a.M. v. 2.2.2024 - 33 C 3020/23
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch des Mieters auf die Einsicht in die Originalbelege, ohne dass der Mieter sein Interesse hieran zusätzlich zu begründen hätte. Allerdings kann sich gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise der Anspruch des Mieters auf die Zurverfügungstellung von Kopien oder Scanprodukten beschränkten.

AG Halle (Saale) v. 9.1.2024 - 97 C 607/23
Die Zweckentfremdung einer Wohnung durch gewerbsmäßige Prostitution kann den Hausfrieden stören und in diesem Fall als erhebliche Pflichtverletzung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Von der Anordnung einer Kündigungsfrist war in Anbetracht der Art und Weise der vertraglichen Pflichtverletzung abzusehen.

Aktuell im MietRB
Sondernutzungsrechte sind von der Rechtspraxis ursprünglich entwickelt worden, um nicht sondereigentumsfähige Räume, Grundstücks- und Gebäudeteile einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung zuweisen zu können. Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber auf dieses Bedürfnis reagiert und die Sondereigentumsfähigkeit auf Freiflächen erweitert (§ 3 Abs. 2 WEG).
Dennoch haben die Sondernutzungsrechte ihren Sinn auch dort nicht verloren, wo Sondereigentum geschaffen werden kann. Denn sie ermöglichen es insbesondere, bei der Begründung den vielgestaltigen Anforderungen von Bauträgern als teilenden Eigentümern gerecht zu werden.

BGH v. 10.4.2024 - XII ZB 559/23
Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen. Der Gesetzesentwurf hat insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten. Dazu gehört auch das Anliegen, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Dadurch soll deren Schwächung durch die seit Jahren abnehmenden Fallzahlen und letztendlich die Schließung insbesondere kleinerer Amtsgerichtsstandorte vermieden werden. Den Bürgerinnen und Bürgern soll weiterhin ein ortsnaher und leichter Zugang zur Justiz gewährt werden.

OLG Zweibrücken v. 28.5.2024 - 4 U 105/23
Der Käufer einer Werkstatthalle ist bei der Angabe im Verkaufsexposé "allgemein gepflegter Zustand der Immobilie" nicht gehalten, ein mit Faserzementplatten belegtes Dach vor dem Kauf auf Wasserdichtheit zu untersuchen.

BGH v. 5.6.2024 - VIII ZR 150/23
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.

BGH v. 23.2.2024 - V ZR 132/23
Sind nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet, kann nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer die den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen mit dem Veräußerer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums zustehenden Rechte auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen. Dies gilt auch dann wenn die Mängel nur den einer Untergemeinschaft zugeordneten Teil der Anlage betreffen.

AG Gelnhausen v. 4.3.2024 - 52 C 76/24
Das AG Gelnhausen hat entschieden, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera unzulässig ist, wenn diese elektronisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden kann. Allein die Möglichkeit des Schwenkens auf das benachbarte Grundstück führe zur Unzulässigkeit, sofern keine Notwendigkeit der Überwachung aufgrund besonderer Umstände vorliege.

EuGH v. 30.5.2024 - C-400/22
Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion muss eindeutig darauf hinweisen, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er darauf klickt. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsverpflichtung noch vom Eintritt einer weiteren Bedingung abhängt.

BGH v. 23.4.2024 - VIII ZB 75/23
Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden. Angesichts eines solchen absoluten Rechtsbeschwerdegrundes ist es unerheblich, ob sich der angefochtene Beschluss aus anderen Gründen als richtig darstellte.

Aktuell im MietRB
Erfolgt die Wärmeversorgung des Hauses mittels Wärmepumpe und wird am 1. Oktober 2024 der Verbrauch noch nicht erfasst, muss der Vermieter zur Verteilung der Heizkosten u.a. „den Durchschnittswert der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jährlich angefallenen Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser“ ermitteln. Diese Vorgabe und weitere Verpflichtungen ergeben sich aus dem GEG-Änderungsgesetz.

BGH v. 18.4.2024 - V ZB 51/23
Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB. Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden - weder vermieteten noch verpachteten - Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden.

BGH v. 22.3.2024 - V ZR 141/23
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 1.12.2020 getroffen wurde.

AG Solingen v. 12.4.2024 - 37 F 20/24
Der Umstand, dass der Antragsteller durch sein eigenes Verhalten - nämlich das andauernde Lüften - den Hausfrieden erheblich stört und zur Eskalation der Situation maßgeblich beigetragen hat - ließ die Widerrechtlichkeit des Verhaltens der Antragsgegner nicht entfallen. Allerdings war das Abstandsgebot auf 2 Meter zu verringern. Die Beteiligten leben im selben Haus, so dass ein Abstand von 20 Metern nicht eingehalten werden kann.

AG Düsseldorf v. 6.5.2024 - 37 C 285/23
Was die günstige Auslegung ist, ergibt sich aus der individuellen Situation des Kunden im jeweiligen Individualprozess. Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen.

BGH v. 21.3.2024 - V ZB 17/23
Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes, mit der eine Fristverlängerung abgelehnt wird, kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Folglich kann nach Zulassung auch Rechtsbeschwerde erhoben werden. Die Angemessenheit einer Frist zur Hebung eines Eintragungshindernisses richtet sich nicht danach, ob nach Antragstellung der Verlust einer Rechtsposition wegen nachträglicher Verfügungsbeschränkungen droht, sondern danach, wie lange der Zeitraum zur Hebung des Hindernisses nach Grundbuchaktenlage unter Berücksichtigung des Erledigungsinteresses und der Aufgaben des Grundbuchamtes zu bemessen ist.

BGH v. 8.3.2024 - V ZR 119/23
Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke bzw. als wären sie Alleineigentümer, und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB; vielmehr muss der Norm Drittschutz zukommen. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan über die Grundfläche der Wochenendhäuser in einem Wochenendhausgebiet ist Teil der Gebietsfestsetzung und hat drittschützenden Charakter.

AG Dachau v. 10.5.2024 - 4 C 240/22
Bei einem Verkauf verhindert das Mietverhältnis die Verwertung dann, wenn infolge der Vermietung ein Verkauf zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, oder sich kein Interessent für die vermietete Wohnung findet. Durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses muss der Vermieter selbst erhebliche Nachteile erleiden, wobei auch die für den Vermieter entstehenden Nachteile im Lichte der Sozialpflichtigkeit des Eigentums abzuwägen sind. Die Erheblichkeitsgrenze, bei der von einem wesentlichen Nachteil i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gesprochen werden kann, ist bei einem Mindererlös von 15 bis 20 % anzusetzen.

Aktuell im MietRB
Grundsätze des BGH für die Erfüllung von Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers, wenn der Käufer eine Due Diligence unter Verwendung eines virtuellen Datenraums durchführt – zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 15.9.2023 – V ZR 77/22.
Nur wenige Entscheidungen aus dem Jahr 2023 haben ein solches Echo in der Rechtswissenschaft ausgelöst wie das Urteil des BGH v. 15.9.2023 (BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, MDR 2023, 1376 = BeckRS 2023, 24630). In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der für die Praxis relevanten Frage auseinandergesetzt, wann der Verkäufer einer Immobilie seiner Aufklärungspflicht gegenüber einem Käufer, der eine Due Diligence durchführt, in Bezug auf einen offenbarungspflichtigen Umstand durch Einstellen von Dokumenten in einen Datenraum genügt.
Die Grundsätze, die der BGH in dieser Entscheidung für die Erfüllung von Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers unter Verwendung eines virtuellen Datenraums aufgestellt hat, sollen im Folgenden dargestellt und bewertet werden.

BGH v. 10.4.2024 - VIII ZR 286/22
Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter bzw. anerkennenswerter Nachteil entstünde.

OLG Nürnberg v. 10.4.2024 - 4 U 2356/23
Das OLG Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt. Jedoch sei die TA-Lärm eingehalten worden, urteilte das OLG. Zudem sei die Art und Weise des Glockenläutens zu berücksichtigen wie auch der Umstand, dass die Pfarrkirche sich schon seit über hundert Jahren dort befunden habe, als der Kläger in deren erkennbarer Nachbarschaft einzog.

BGH v. 10.4.2024 - VIII ZR 114/22
Bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsproblemen oder Lebensgefahr sind die Gerichte verfassungsrechtlich gehalten, ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, Beweisangeboten besonders sorgfältig nachzugehen und den hieraus resultierenden Gefahren bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hinreichend Rechnung zu tragen. Das in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltene Gebot gilt unabhängig davon, ob der Unfähigkeit des Mieters, die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, Krankheitswert zukommt oder nicht, und dass die Schutzbedürftigkeit des Mieters nicht allein dadurch entfällt, dass er an der Behandlung seiner psychischen Erkrankung, aus der eine Suizidgefahr resultiert, nicht mitwirkt.

AG Hanau v. 19.2.2024 - 34 C 92/23
Das AG Hanau hat entschieden, dass einem Mieter von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser den Vermieter mit Wasser überschüttet. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sei dann für den Vermieter unzumutbar.

AG Hamburg v. 19.4.2024 - 49 C 373/23
Die Übertragung des Eigentums an einem Mietobjekt im Rahmen der Auseinandersetzung einer Kommanditgesellschaft auf einen Kommanditisten führt nach § 566 Abs. 1 BGB zu einem Wechsel der Vermieterstellung (Abgrenzung zu BGH-Beschl. v. 9.1.2019 - VIII ZB 26/17). Auf den Fall des § 566 Abs. 1 BGB ist § 727 Abs. 1 ZPO jedenfalls analog anwendbar.

Aktuell im MietRB
Die Hausordnung dient der Befriedung und dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer und Hausbewohner. Gleichwohl beschäftigt sie Wohnungseigentümer, Verwaltung und Gerichte in fortdauernder Weise. Der Beitrag behandelt einige wichtige wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten rund um die Hausordnung. Der Beitrag setzt die Ausführungen in MietRB 2024, 122 fort.

BGH v. 23.3.2024 - V ZR 111/23
Weder Verfahrensfehler in erster Instanz noch die Wahrung von Verfahrensgrundrechten eröffnen die Möglichkeit zur Einlegung einer Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist gem. § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 37 ff.). Die Umstellung von einem Grenzscheidungsantrag (§ 920 BGB) auf einen Grenzfeststellungsantrag stellt keine Klageerweiterung (§ 264 Nr. 2 ZPO) dar, wenn der Kläger seinen Anträgen jeweils denselben Grenzverlauf zugrunde legt. Für eine solche Änderung des Klageantrags in der Berufungsinstanz bedarf es weder der Einlegung einer Anschlussberufung nach § 524 ZPO noch der Einhaltung der Voraussetzungen des § 533 ZPO.

OLG Hamm v. 18.3.2024 - 18 U 80/23
Eine Anwendung der §§ 656a ff. BGB auf Objekte mit mehreren Wohnungseigentumseinheiten unter dem Begriff „Wohnung“ scheidet aus. Im Rahmen der Prüfung, ob ein Objekt als „Einfamilienhaus“ i.S.d. §§ 656a ff. BGB zu qualifizieren ist, ist darauf abzustellen, ob eine Nutzung des Gesamtobjekts durch die Mitglieder eines einzigen Haushalts nach der Aufteilung des Gebäudes und dessen sonstigen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung objektiv angelegt ist.

LG Paderborn v. 6.3.2024 - 1 S 72/22
Durch die Durchfeuchtung der Wände ist die Tauglichkeit der Mietsache gemindert. Nach der BGH-Rechtsprechung haben zudem massive Durchfeuchtungen von Innen- und Außenwänden von Mietwohnungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Wohnkomfort, Gesundheit und den optischen Eindruck. Massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände müssten deshalb weder in Wohnungs- noch in Teileigentumseinheiten hingenommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn gesundheitsschädlicher Schimmel (noch) nicht aufgetreten ist.

OLG Karlsruhe v. 28.3.2024 - 14 W 104/23 (Wx)
Macht der teilende Eigentümer noch als Mitglied der Eigentümergemeinschaft von der in der Teilungserklärung vorgesehenen Befugnis zur Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen zu einer Wohnungseigentumseinheit Gebrauch, hat das Grundbuchamt durch Auslegung der Teilungserklärung zu ermitteln, ob die Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers trotz zwischenzeitlichen Ausscheidens aus der Eigentümergemeinschaft fortwirkt, bis das Sondernutzungsrecht zu Gunsten des Erwerbers des Sondernutzungsrechts im Grundbuch eingetragen und verdinglicht ist.

LG Hanau v. 22.11.2023 - 2 S 35/22
Eine Nutzungsentschädigung für die Weiterbenutzung der Mietsache fällt nur dann an, wenn der Vermieter den Willen zur Rücknahme hat. Das LG Hanau hat entschieden, dass einem Vermieter gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zusteht, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat.

BGH v. 15.3.2024 - V ZR 224/22
Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Für den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück, der nach den vertraglichen Bedingungen nicht sofort fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst mit der Fälligkeit. Erst dann ist der Eigentumsverschaffungsanspruch i.S.v. § 200 BGB entstanden.

BGH v. 7.3.2024 - V ZB 46/23
Weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage ("Duplexparker") noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem ("Palettenparker") ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a.F. sondereigentumsfähig. Nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Stellplätze auf Parkpaletten sind jedenfalls dann sondereigentumsfähig, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen wird.

Aktuell im MietRB
Jeder Wohnungseigentümer kann die in § 20 Abs. 2 S. 1 WEG genannten vier privilegierten baulichen Veränderungen verlangen, wenn diese „angemessen“ sind. Der Beitrag geht der Frage nach, was dieser Begriff meint und leisten kann und stellt dar, wie er vom BGH verstanden wird.

LG Gera v. 7.3.2024 - 7 T 336/23
Auch bei der Kündigung einer Wohnung ist nur ausnahmsweise den Wünschen des Betreuten nicht zu entsprechen, soweit die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist, § 1821 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1833 Abs. 1 S. 1 BGB.

BGH v. 21.3.2024 - I ZR 185/22
§ 656c Abs. 1 Satz 1 BGB gestattet die sukzessive Doppelbeauftragung des Maklers in der Weise, dass zunächst mit einer Partei des Hauptvertrags eine Provision in Höhe der Hälfte der intendierten Gesamtprovision vereinbart wird und anschließend mit der anderen Partei eine Provision in Höhe der restlichen Hälfte. Im Anwendungsbereich des § 656c BGB ist der Makler gegenüber dem Kunden nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, über alle Umstände Auskunft zu erteilen, die für die Entstehung und das Fortbestehen des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dem Maklerkunden kann im Falle der von § 656c BGB regulierten Doppeltätigkeit des Maklers diesem gegenüber gem. § 810 Fall 2 BGB ein Anspruch auf Vorlage des mit dem anderen Maklerkunden abgeschlossenen Maklervertrags zustehen.

EuGH, C 109/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 11.4.2024
Die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über Immobiliareigentum einer in Russland niedergelassenen juristischen Person fällt nicht unter das in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorgesehene Verbot. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die juristische Person nach dieser Verordnung an Transaktionen beteiligen darf und die Beurkundung nicht durch eine Rechtsberatung ergänzt wird.

BGH v. 9.2.2024 - V ZR 6/23
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

LG Lübeck v. 28.3.2024 - 14 S 117/22
Die Kammer ging hinsichtlich der durch den Beklagten erklärten Aufrechnung davon aus, dass sie nach §§ 389, 215 BGB ein teilweises Erlöschen der klägerischen Forderung bewirkt hat, obwohl der Beklagte vor Eintritt der Verjährung seiner Ansprüche nicht gegenüber den Klägern zum Ausdruck gebracht hatte, dass er i.S.v. § 249 Abs. 2 BGB Zahlung von den Klägern verlangte. In dieser entscheidungserheblichen Rechtsfrage weicht die Kammer von der Rechtsprechung des KG Berlin ab (Urt. v. 2.12.2019, Az. 8 U 104/17).

BGH v. 6.3.2024 - VIII ZR 79/22
Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (Bestätigung BGH v. 18.3.2015 - VIII ZR 242/13). Der BGH hat sich vorliegend zudem mit der Zulässigkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag auseinandergesetzt.

BGH v. 15.2.2024 - V ZB 44/23
Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis zum Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses widerruflich. Die mit der Rücknahme des Versteigerungsantrags bezweckte Verfahrensbeendigung tritt erst mit dem konstitutiv wirkenden Aufhebungsbeschluss ein.

LG Karlsruhe v. 8.3.2024 – 11 S 53/22
Das Dach eines Flachdach-Anbaus einer WEG-Anlage gehört selbst dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu ein und derselben Sondereigentumseinheit gehören. Eine Regelung, die Gebäudeteile oder Grundstücksflächen zum Inhalt des Sondereigentums erklärt, obgleich diese nicht sonderrechtsfähig sind, ist nichtig.

LG Frankenthal v. 25.1.2024 - 7 O 13/23
Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Das hat das LG Frankenthal (Pfalz) entschieden. Die Richter betonen, der Architekt könne sich nicht im Nachhinein darauf berufen, er arbeite im Rahmen der Energieberatung nur auf technischer Ebene. Sie gaben der Klage einer Frau aus Ludwigshafen statt, der im Nachhinein die Auszahlung von KfW-Fördermitteln für die energetische Sanierung ihres Hauses verweigert wurde.

OLG Nürnberg v. 25.3.2024 – 15 Wx 2176/23
Die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht für Verfügungen, die der Bevollmächtigte nach dem Tod des als Eigentümer eingetragenen Vollmachtgebers vornimmt, entfällt nicht dadurch, dass der Bevollmächtigte dessen Alleinerbe geworden ist. Das Grundbuchamt darf beim Vollzug einer Eigentumsübertragung, die der transmortal Bevollmächtigte unter Berufung auf seine Vollmacht vornimmt, dessen Erbenstellung vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn sie in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist..

Aktuell im MietRB
Die Hausordnung dient der Befriedung und dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer und Hausbewohner. Gleichwohl beschäftigt sie Wohnungseigentümer, Verwaltung und Gerichte in fortdauernder Weise. Der Beitrag behandelt einige wichtige wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten rund um die Hausordnung.

BGH v. 22.2.2024 – V ZB 65/22
Der Anwendung des Bewertungsprivilegs des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GNotKG steht eine Verpachtung des übergebenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Pachtverhältnis mit einem nahen Familienangehörigen (hier: Ehemann) begründet wird und der Erwerber den Betrieb mit dem Pächter in Arbeitsteilung gemeinschaftlich bewirtschaftet.

AG Köln v. 1.3.2024 - 211 C 137/23
Sofern ein Pächter aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen daran gehindert ist, die Bewirtschaftung der Parzelle selbst durchzuführen, ist es ihm grundsätzlich zumutbar und erlaubt, sich hierbei – ggf. entgeltlich – unterstützen zu lassen, also der Hilfe Dritter zu bedienen. Die in § 9 BKleingG geregelten Kündigungsgründe sind nicht mit dem Sozialschutz der §§ 573 f. BGB vergleichbar, sondern tragen Kündigungsbedürfnissen des Verpächters Rechnung.

BGH v. 22.3.2024 - V ZR 81/23 u.a.
Der BGH hat auf Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

Aktuell im MietRB
Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist die Vorschrift des § 41 Abs. 5 GKG erweitert worden. Einbezogen worden sind jetzt auch Klagen auf Feststellung einer Mietminderung. Bei der Wertfestsetzung ist danach auf den Jahresbetrag der Minderung abzustellen, es sei denn, das Mietverhältnis endet vor Ablauf eines Jahres.

Die Bundesregierung hat am 13.3.2024 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien beschlossen. Das ZVG soll geändert werden, um Kommunen in die Lage zu versetzen, besser gegen dieses missbräuchliche Geschäftsmodell vorzugehen.

BGH v. 30.1.2024 - VIII ZB 43/23
Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, trägt er für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden.

AG Karlsruhe v. 4.1.2024 - 6 C 184/23
Das AG Karlsruhe hat eine Vertragsklausel über eine „Blockiergebühr“ an einer E-Lade-Säule für rechtmäßig erachtet. Die Gebühr fällt an, wenn der Betroffene sein Fahrzeug länger als vier Stunden an der Station stehen lässt. Darin sah das Gericht keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB.

Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden. Der Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

BGH v. 8.3.2024 - V ZR 80/23
Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben.

OLG Frankfurt a.M. v. 6.2.2024 - 9 U 35/23
Bei der Zerstörung eines älteren Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten. Der Anspruch geht vielmehr auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus einen Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks.

BGH v. 6.3.2024 - VIII ZR 363/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst.

Das BMJ hat am 6.3.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte veröffentlicht. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Amtsgerichte zu stärken und die Spezialisierung in der Justiz zur Förderung effizienter Verfahrensführungen auszubauen.