Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2020

In der aktuellen Ausgabe MietRB Heft 5 (Erscheinungstermin: 10. Mai 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Rechtsprechung

LG Berlin v. 3.4.2020 - 65 S 205/19 / Harsch, Robert, Räumungsfrist: Fristverlängerung wegen COVID 19-Pandemie, MietRB 2020, 129-130

LG Berlin v. 5.2.2020 - 66 S 293/19 / Wichert, Joachim, Schonfristzahlung: Auch ordentliche Verzugskündigung unwirksam!, MietRB 2020, 130-131

LG Frankfurt/M. v. 30.1.2020 - 2-11 S 232/19 / Rave, Nele, Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Fünffacher Irrtum über die Höhe der Mietminderung, MietRB 2020, 131

LG Osnabrück v. 29.1.2020 - 1 S 117/19 / Schneehain, Alexander, Anforderungen an eine Verwertungskündigung, MietRB 2020, 131-132

LG Berlin v. 8.1.2020 - 65 S 165/19 / Monschau, Norbert, Schriftform: Kündigungsausschluss wegen Eigenbedarfs und Erwerbsübergang, MietRB 2020, 132-134

AG Hamburg-Altona v. 12.2.2019 - 316 C 279/18 / Siegmund, Astrid, Wohnraummiete: Konkludente Aufhebung der Kautionsabrede, MietRB 2020, 134-135

AG Charlottenburg v. 14.1.2020 - 203 C 31/19 / Mettler, Ulrich C., Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Ein No-Go!, MietRB 2020, 135

OVG NRW v. 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE / Wichert, Joachim, Coronabedingte Betriebsuntersagung: Kein vorläufiger Rechtsschutz in NRW, MietRB 2020, 136

VGH München v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 / Wichert, Joachim, Coronabedingte Betriebsuntersagung: Kein vorläufiger Rechtsschutz in Bayern, MietRB 2020, 136-137

KG v. 18.12.2019 - 8 U 93/19 / Sommer, Michael, Kündigung durch Bevollmächtigten: Zurückweisung?, MietRB 2020, 137-138

OLG Köln v. 2.10.2019 - 22 U 102/18 / Burbulla, Rainer, Schriftformverstoß: Mündliche Einigung über Fortsetzung des Mietverhältnisses und Änderung der Miete, MietRB 2020, 138-139

BGH v. 21.2.2020 - V ZR 17/19 / Dötsch, Wolfgang, Einheitliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts in einer Wohnungseigentumssache, MietRB 2020, 139-140

BGH v. 13.12.2019 - V ZR 43/19 / Hogenschurz, Johannes, Verkehrssicherungspflicht als Verwaltungsaufgabe, MietRB 2020, 140-141

BGH v. 15.11.2019 - V ZR 9/19 / Pfeifer, Frank-Georg, § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV auch im WEG nur bei freiliegenden Rohren!, MietRB 2020, 141-142

LG Frankfurt M. v. 12.2.2020 - 2-13 T 9/20 / Jennißen, Georg, Einzelabrechnung darf nur die Spitze ausweisen, MietRB 2020, 143

LG Frankfurt/M. v. 12.12.2019 - 2-13 S 143/18 / Abramenko, Andrik, Ungültigerklärung von Jahresabrechnung und Verwalterbestellung, MietRB 2020, 143-144

Beiträge für die Beratungspraxis

Horst, Hans-Reinold, “Corona, Adidas & Co.“, MietRB 2020, 144-149

Corona verunsichert – in allen Lebensbereichen. Die Bundesregierung hat am 22.3.2020 ein verschärftes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit beschlossen. Danach dürfen nicht mehr als 2 (fremde) Personen in der Öffentlichkeit einen Abstand von 1,5 m, besser 2 m unterschreiten. Ausnahmen gelten für Familien und Hausstandsangehörige. Wege zur Arbeit, zum Arzt, zur Apotheke, oder zum Einkaufen bleiben möglich. Immer mehr Geschäfte, Betriebe, Restaurants, Cafés, Friseure und andere Einrichtungen zur Körperpflege, Tanzschulen sowie Fitnessstudios und andere Sporteinrichtungen müssen schließen, um einer weiteren Infektionsdynamik möglichst effektiv entgegenzuwirken. Länderverordnungen und ordnungsbehördliche kommunale Allgemeinverfügungen zur Gefahrenabwehr der eingetretenen Pandemie auf dieser Grundlage unterstreichen und ergänzen dies.

Elzer, Oliver, COVID 19-Pandemie und Wohnungseigentumsrecht, MietRB 2020, 149-155

Die COVID 19-Pandemie ist für unsere Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsordnung, für unser gesamtes staatliches Wesen ein Stresstest. In etlichen Rechtsbereichen, beispielsweise seien das Arbeits-, Bank-, Insolvenz-, Miet- und das Verfahrensrecht genannt, ist zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind, auf die ganz besonderen Herausforderungen, die diese neue Krankheit stellt, zu reagieren, und ob es einen Bedarf gibt, diese anzupassen und auf die neue Situation hin zu ertüchtigen. Diese Fragen stellen sich auch im Wohnungseigentumsrecht. Der Kurzbeitrag will insoweit erstens aufzeigen, welche Änderungen es im Wohnungseigentumsrecht gegeben hat. Und er will zweitens die bestehenden Regelungen benennen, die in besonderer Weise ggf. geeignet sind, den Problemen zu begegnen.

Agatsy, Kai-Uwe, Sondereigentumsfähigkeit von Außenanlagen, MietRB 2020, 155-160

Die Sondereigentumsfähigkeit von Außenanlagen wirft zahlreiche Problemstellungen auf. Unter Außenanlagen sind nicht nur Gärten, Terrassen, Wintergarten und gemeinschaftliche Hofflächen, sondern auch Stellplätze, Garagen und Doppelparkanlagen, die dem Wohnhaus zugehörig sind, zu verstehen. Ferner ist eine weitreichende Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes geplant. Am 23.3.2020 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verabschiedet. Der Beitrag gibt einen Überblick über praktische Probleme zur Sondereigentumsfähigkeit von Außenanlagen und einen Ausblick hinsichtlich der Neuregelungen der §§ 3 und 5 WEG-E.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2020, R5

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom