Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2018

In der aktuellen Ausgabe MietRB Heft 1 (Erscheinungstermin: 10. Januar 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 8.11.2017 - VIII ZR 13/17 / Börstinghaus, Ulf P., Verjährung: Keine Verlängerung in AGB für Vermieterersatzansprüche, MietRB 2018, 1-2

BGH v. 27.9.2017 - VIII ZR 243/16 / Schach, Klaus, Verwertungskündigung: Erheblicher Nachteil, MietRB 2018, 2-3

OLG Düsseldorf v. 25.4.2017 - I-24 U 152/16 / Harsch, Robert, Betriebskosten und Anwaltsfehler, MietRB 2018, 3-4

LG Berlin v. 20.7.2017 - 67 S 111/17 / Suilmann, Martin, Verwertung einer Mietsicherheit durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses, MietRB 2018, 4-5

LG Berlin v. 21.3.2017 - 63 S 206/16 / Abramenko, Andrik, Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen, MietRB 2018, 5-6

AG Bremen v. 26.10.2017 - 9 C 476/15 / Mettler, Ulrich C., Mangel: Muss Vermieter nur den Mangel oder auch Mangelursache beseitigen?, MietRB 2018, 6-7

AG Brandenburg v. 2.10.2017 - 31 C 88/17 / Kunze, Catharina, Mieterhöhung: Kostentragungspflicht des Mieters bei Zustimmung nach Klageerhebung, MietRB 2018, 7

AG Aurich v. 12.5.2017 - 12 C 842/16 / Rave, Nele, Fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB wegen übler Nachrede, MietRB 2018, 7-8

Gewerberaummiete

OLG Hamm v. 9.8.2017 - I-30 U 53/17 / Burbulla, Rainer, Formularvertragliche Betriebspflicht: “Ununterbrochene“ Nutzung, MietRB 2018, 8-9

Zwangsvollstreckung

BGH v. 23.6.2017 - V ZR 175/16 / Dötsch, Wolfgang, Ersteher: Obliegenheiten zur Inventarisierung?, MietRB 2018, 9-10

Wohnungseigentum

BGH v. 27.10.2017 - V ZR 193/16 / Grziwotz, Herbert, Teileigentum als Unterkunft für Flüchtlinge und/oder Gestrandete, MietRB 2018, 10-11

BGH v. 21.7.2017 - V ZR 72/16 / Elzer, Oliver, WEG-Verfahren: Rechtsmittel der Scheinpartei, MietRB 2018, 11-12

BGH v. 29.6.2017 - V ZB 144/16 / Hogenschurz, Johannes, Erbbaurecht: Widerruflichkeit der Veräußerungszustimmung?, MietRB 2018, 12-13

LG Hamburg v. 12.7.2017 - 318 S 31/16 / Hogenschurz, Johannes, Schallschutz: Anforderungen bei Umbau, MietRB 2018, 13-14

LG Hamburg v. 19.6.2017 - 318 T 28/17 / Schultzky, Hendrik, Eigentümerversammlung: Einberufung durch einstweilige Verfügung, MietRB 2018, 14-15

LG Hamburg v. 3.5.2017 - 318 S 48/16 / Elzer, Oliver, Hausgeld: Insolvenzanfechtung, MietRB 2018, 15-16

AG Frankenthal v. 14.6.2017 - 3a C 302/16 / Tank, Susanne, Kostenrecht: Keine Reisekostenerstattung des auswärtigen Rechtsanwalts, MietRB 2018, 16

AG Ratzeburg v. 12.4.2017 - 11 C 6/16 / Jennißen, Georg, Jahresabrechnung: Darstellung der Instandhaltungsrücklage, MietRB 2018, 16-17

Beiträge für die Beratungspraxis

Miete

Sommer, Michael, Miete oder doch nur Leihe? Eine Abgrenzung für die Praxis, MietRB 2018, 17-22

Ein aktuelles Urteil des BGH vom 20.9.2017 gibt Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis und einem Leihvertrag zu untersuchen. In einem ersten Schritt wird sich zunächst kurz mit dem aktuellen Urteil des BGH auseinandergesetzt, sodann werden die wesentlichen Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede der Rechtsverhältnisse herausgearbeitet, schließlich soll die Unterscheidung anhand eines praktischen Falles dargestellt werden.

Betriebs- und Nebenkosten

Harsch, Robert, Die Betriebskostenabrechnung, MietRB 2018, 22-29

Fehler in der Betriebskostenabrechnung finden sich häufig. Dabei unterscheidet der BGH in ständiger Rechtsprechung die formellen Fehler gegenüber den materiellen oder inhaltlichen Fehlern. Dies führt zu Folgen für beide Parteien, die nachstehend mit Beispielen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Angabe der Gesamtkosten und der bereinigten Hausmeisterkosten dargestellt werden. Ferner wird der Ablauf der Prüfung der Betriebskostenabrechnung, mit der der Anwalt für den Vermieter oder Mieter betraut ist, dargestellt und die Rechtsprechung des BGH zur Pauschalfassung einer Übertragungsregelung auf den Mieter berücksichtigt.

Verfahren

Dötsch, Wolfgang, Das beA und materiell-rechtliche Schriftformerfordernisse – Augen auf im Räumungsprozess!, MietRB 2018, 30-32

In Wohnraummietverhältnissen bedarf die Kündigung wegen § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform, weswegen es im Räumungsprozess schon aus Gründen anwaltlicher Vorsorge und des sog. “Gebots des sichersten Weges“ oft tunlich ist, noch weitere Kündigungen im Verlauf des Rechtsstreits auszusprechen, der trotz § 272 Abs. 4 ZPO oft nicht so schnell vorbei ist, wie klägerseits gewünscht. Das Kündigen geschieht regelmäßig in vorbereitenden Schriftsätzen (vgl. § 129 ZPO), was bisher zumeist unproblematisch materiell-rechtlich wirksam ist. Ab dem 1.1.2018 ist jedoch im allgemeinen “Freudentaumel“ über die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in diesem Punkt noch einmal kurz inne zu halten; der gute alte berittene Bote kann durchaus noch weiterhin Sinn ergeben.

MietRBinformativ

Modernisierung: Charakter der Mietsache darf nicht verändert werden, MietRB 2018, R5

Nachbarabwehransprüche: Einzelner Eigentümer, nicht Verband, MietRB 2018, R5

WEG-Rechtsmittelbelehrung: Auch Fachanwalt darf darauf vertrauen, MietRB 2018, R5

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2018, R5

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom