Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2017

In der aktuellen Ausgabe des MietRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 5. Februar 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen:

Rechtsprechung

Wohnraummiete

  • BGH v. 5.10.2016 - VIII ZR 222/15 / Burbulla, Rainer, Mietzahlung: Unwirksamkeit einer Rechtzeitigkeitsklausel, MietRB 2017, 33-34
  • BGH v. 9.11.2016 - VIII ZR 73/16 / Zich, René, Härtegründe bei fristloser Kündigung, MietRB 2017, 34-35
  • BGH v. 11.10.2016 - VIII ZR 300/15 / Suilmann, Martin, Zur Darlegungslast des Vermieters und des Mieters im Falle der Eigenbedarfskündigung, MietRB 2017, 35-36
  • LG Köln v. 29.7.2016 - 10 S 15/16 / Sommer, Michael, Eigenbedarf für Mehrgenerationenhaus, MietRB 2017, 36-37
  • AG Pforzheim v. 4.7.2016 - 6 C 63/16 / Mettler, Ulrich C., Vorbehaltlose Mietzahlung über längeren Zeitraum trotz Mängelkenntnis des Mieters, MietRB 2017, 37-38

Gewerberaummiete

  • BGH v. 12.10.2016 - XII ZR 9/15 / Burbulla, Rainer, Grundstücksveräußerung: Keine Anwendung von § 566 BGB auf Ankaufsrechte, MietRB 2017, 38-39
  • OLG Frankfurt/M. v. 19.10.2016 - 2 U 89/16 / Wichert, Joachim, Pachtvertrag: AGB-rechtliche Wirksamkeit einer Bierbezugspflicht, MietRB 2017, 39-40
  • LG München I v. 11.5.2016 - 14 O 7838/16 / Kunze, Catharina, Vermieterseitiger Rücktritt vom Mietvertrag über einen Saal für eine politische Veranstaltung, MietRB 2017, 40-41

Makler

  • BGH v. 7.7.2016 - I ZR 30/15 / Münch, Mathias, Widerrufsrecht des Verbrauchers – auch bei Maklerverträgen!, MietRB 2017, 41-42
  • LG Tübingen v. 19.5.2016 - 7 O 20/16 / Münch, Mathias, Widerrufsrecht: Abschluss des Maklervertrages in einer Wohnung, MietRB 2017, 42-43

Wohnungseigentum

  • BGH v. 18.11.2016 - V ZR 221/15 / Aust, André, Pflichtverletzung des Erstehers bei weiterer Besitzüberlassung an frühere Wohnungseigentümer, MietRB 2017, 43-44
  • BGH v. 18.11.2016 - V ZR 221/15 / Aust, André, Unterlassungsanspruch ggü. GbR-Gesellschaftern bei Besitzüberlassung an frühere Wohnungseigentümer, MietRB 2017, 45
  • AG Rosenheim v. 26.10.2016 - 8 C 2921/15 WEG / Suchfort, Maximilian, Teilnahmeausschluss von der Eigentümerversammlung im Rahmen des Zweiterwerbs bei einer WEG-Erweiterung, MietRB 2017, 45-47
  • LG Köln v. 7.7.2016 - 29 S 180/15 / Schultzky, Hendrik, Stimmrechtsausschluss bei Abberufung des Verwalters, MietRB 2017, 47-48

 

Immobilien

  • BGH v. 17.6.2016 - V ZR 134/15 / Harsch, Robert, Beratungshaftung des Immobilienverkäufers, MietRB 2017, 48

Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnraummiete

  • Horst, Hans Reinold, Der Frontalangriff des BGH auf Rechtzeitigkeitsklauseln in Wohnungsmietverträgen, MietRB 2017, 49-52

Gewerberaummiete

  • Hoffmann, Jochen, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten in Gewerbemietverträgen, MietRB 2017, 53-56
  • Ob ein Mietverhältnis für die Vertragsparteien wirtschaftlich rentabel ist, hängt nicht nur von der vereinbarten Miethöhe ab. Von besonderer Relevanz ist u.a. auch die Verteilung der Pflichten bei auftretenden Mängeln, sei es bei Reparatur- oder Renovierungsbedürftigkeit. Anders als bei Verträgen über Wohnraum wird beim Erstellen von Gewerbemietverträgen in besonderem Maße versucht, den Mieter mit Vornahme- und Kostenübernahmeregelungen zu belasten. Die Rspr. zu solchen Vertragsklauseln ist weiterhin im Fluss. Tendenziell nähern sich die für Wohnraum und Gewerbeflächen zuständigen Senate des BGH weiter an. Dies führt zu einem größeren Schutz des gewerblichen Mieters und zu beträchtlichen Gefahren für den Vermieter, der um die Wirksamkeit seiner Vertragsklauseln bangen muss. Mit diesem Beitrag soll die aktuelle Rechtslage zusammengefasst werden.

Wohnungseigentum

  • Rodine, Marion, Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (RL 2014/17/EU) durch den deutschen Gesetzgeber, MietRB 2017, 56-63
    Zum 21.3.2016 hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht überführt. Jedoch ist die gewählte Umsetzung seitdem Gegenstand kontroverser Debatte – weniger in der Fachliteratur als vielmehr der Tagespresse. An dieser Stelle soll nun ein erstes Zwischenfazit gezogen werden, nachdem die gewählte Umsetzung ein gutes halbes Jahr in Kraft ist.

Editorial

MietRBinformativ

  • Aufzugseinbau nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer, MietRB 2017, R7
  • Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2017, R7

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.01.2017 09:54